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Ärzte FAQ

Auszug Heilmittelkatalog Langfristiger Verordnungsbedarf (gekürzte Fassung *)

Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) und besonderer Verordnungsbedarf (BVB)

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Rezeptausstellung/Änderung

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Reha Sport und Funktionstraining

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Aktive Therapie

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* In der Liste haben wir die aus unserer Sicht üblichsten Ergo- und Physio-, LHB/BVB fähigen Indikationsschlüssel zusammengetragen.

LHB: Langfristiger Heilmittelbedarf (extrabudgetär)

Bestimmte Krankheiten können die langfristige Versorgung mit Heilmitteln notwendig machen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Krankheiten in einer Diagnoseliste definiert, die als Anlage 2 („Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf“) Teil der Heilmittel-Richtlinie ist. Wenn eine dieser Diagnosen vorliegt, können die benötigten Heilmittel für einen Zeitraum von maximal 12 Wochen verordnet werden. Anträge und Genehmigungen entfallen zugunsten der Behandlungskontinuität des Patienten. Falls eine Erkrankung eine dauerhafte Behandlung mit Heilmitteln erforderlich macht, jedoch nicht Bestandteil der HM-RL, Anlage 2 ist, kann ein Patient bei seiner Krankenkasse eine Genehmigung beantragen

BVB: Besonderer Verordnungsbedarf (extrabudgetär)

Grundlage des besonderen Verordnungsbedarfs sind Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem Ziel, die Kosten für die Heilmittelbehandlung bei festgelegten Diagnosen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen. Der BVB umfasst somit analog zum LHB eine Liste mit Diagnosen schwerwiegender Erkrankungen, die eine Anwendung von Heilmitteln über einen längeren Zeitraum notwendig machen. Daher ist eine Heilmittelverordnung bei Vorlage dieser Diagnosen für einen Zeitraum von maximal 12 Wochen möglich.
Die Diagnosen des BVB enthalten teilweise zusätzliche Angaben bzw. Einschränkungen, sogenannte „Spezifikationen/ Hinweise“. Dazu zählen z.B. „Zeitraum nach Akutereignis“ und „Altersbeschränkungen“. Die Gesamtheit der Spezifikationen hat hauptsächlich eine Bedeutung für Fragestellungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ob man für einen Zeitraum von 12 Wochen Heilmittel verordnen kann, wird ausschließlich durch Angaben zur „Altersbeschränkung“ beeinflusst. Alle weiteren Spezifikationen, wie z.B.  „Akutereignis“, sind nicht maßgeblich für die Verordnungsmenge.

Heilmittelverordnung

Diagnoseschlüssel, Leitsymptomatik, Heilmittel und Therapiefrequenzen sind dem Heilmittelkatalog zu entnehmen und müssen auf der Verordnung enthalten sein.

Mit Rezeptbeginn spätestens 28 Tage ab Ausstellungsdatum.

Patienten dürfen eine laufende Verordnung nicht länger als 28 Tage unterbrechen, andernfalls muss eine neue Verordnung ausgestellt werden.

Bei einer Änderung auf der Heilmittelverordnung muss immer eine Arztunterschrift + Stempel drauf sein.

Es ist nicht möglich zwei Heilmittelverordnungen mit dem gleichen ICD-Code gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.

Reha Sport und Funktionstraining

Grundsätzlich kann jeder Arzt mit einer Kassenzulassung eine Reha Sport oder Funktionstrainingsverordnung ausstellen (Formular: Muster 56). Hierzu zählen auch ausdrücklich Zahnärzte.

Wir bieten an unseren Standorten in Wildeshausen und Oldenburg Reha Sport in der Trockengymnastik an.

Im Sanitas in Wildeshausen gibt es die Möglichkeit an Funktionstraining in der Trockengymnastik, sowie im Bewegungsbad teilzunehmen.

Aktive Therapie

Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Patienten in Bewegung zu bringen und eine evidenzbasierte Therapie anzubieten. Wir bieten unseren Patienten ein großes Bewegungsangebot:

  • Krankengymnastik
    KG Aktiv – Versehen Sie das KG-Rezept mit dem Zusatz „Aktive Therapie erwünscht“ und die Patienten bekommen eine ausschließlich aktive Krankengymnastik
  • Krankengymnastik am Gerät
  • Funktionstraining und Reha Sport
  • Präventionskurse
  • T-Rena nach Rehaklinik Aufenthalt