AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sanitas Wildeshausen GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)
I. Anmeldung und Durchführung von Behandlungen, Kursen und Veranstaltungen
1. Krankengymnastik und medizinische Massagen
Der Patient / Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung – spätestens jedoch vor Behandlungsbeginn – wahrheitsgemäß Auskünfte über seinen Gesundheitszustand zu erteilen. Der behandelnde Mitarbeiter ist insbesondere auch ungefragt über Schwangerschaften, bestehenden chronischen oder akuten Erkrankungen, Operationen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Osteoporose, Diabetes mellitus, Asthma-Leiden, Allergien, offene Wunden, besondere Medikationen (z.B. Marcumar, Betablocker, Nitrospray) zu unterrichten. Bei Auftreten gesundheitlicher Probleme während der Behandlung wird dies der Patient dem behandelnden Mitarbeiter unverzüglich mitteilen.
Der Patient ist verpflichtet, über die Folgen der Behandlung / Therapie Auskunft zu erteilen.
Das Sanitas und deren Mitarbeiter behandeln laut ärztlicher Verordnung sowie im Rahmen der Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse bzw. Privaten Krankenversicherungsgesellschaften.
2. Sonstige Veranstaltungen / Kurse
Zum Angebot des Sanitas gehören Anwendungen, die allein dem Wohlbefinden und der Prävention dienen. Es werden weder Diagnosen erstellt noch Symptome behandelt. Diese Angebote stellen mithin keine medizinische Leistung dar und werden auch nicht von Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst.
Die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers an derartigen Veranstaltungen oder Kursen (im Folgenden auch „Kursus“ genannt) erfolgt persönlich an der Rezeption oder durch Abgabe des Anmeldeformulars (auch per E-Mail, Post oder Telefax) und verpflichtet den Teilnehmer oder den Anmeldenden zur vollen Zahlung des Kursentgelts.
Jede Anmeldung bedarf der Annahme durch das Sanitas; erst die Annahme begründet vertragliche Rechte und Pflichten. Des Weiteren berechtigen erst die vorstehende Annahme und die vollständige Zahlung des Kursentgelts zur Teilnahme an dem angemeldeten Kursus. Die Bestätigung erfolgt persönlich, fernmündlich oder schriftlich an die in der Anmeldung angegebene Adresse per E-Mail oder Post.
Es gelten die oben unter 1. genannten Unterrichtungspflichten durch den Teilnehmer.
Das Sanitas behält sich auch vor, Patienten/Teilnehmer abzulehnen.
II. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Behandlung im Rahmen von Therapien und medizinischen Massagen (vgl. oben Abschnitt I.1.) erfolgt gegen Bezahlung unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung vor Ort. Ausgenommen hiervon sind Rezep-te; diese sind zur ersten Behandlung mitzubringen und verbleiben bis zum Ende der Rezeptfolge bei der Sanitas; Rezeptgebühren werden mit Beginn der Rezeptfolge fällig. Soweit Rezepte nicht mit Krankenkassen unmittelbar abgerechnet werden können, erhält der Patient / Anmeldende das Rezept nach der letzten Behandlung ausgehändigt sowie eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung. Diese ist nach Erhalt binnen der gesetzten Frist fällig und zu überweisen.
Die Gebühr für die ausgewählte Veranstaltung oder den Kursus (vgl. oben Abschnitt I.2.) wird vier Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung oder Kursus zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren. Der Anmeldende oder Teilnehmer hat diesbezüglich der Sanitas eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Der Patient/Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Forderungen der Sanitas aufrechnen.
III. Rücktritt
1. Krankengymnastik und medizinische Massagen
2. Sonstige Veranstaltungen und Kurse
IV. Teilnehmerdaten und Entbindung von der Schweigepflicht
Der Patient erklärt sich bereit, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem behandelnden Therapeuten, soweit dies für eine optimale Behandlung erforderlich ist, zu entbinden. Im Übrigen unterliegen sämtliche Behandlungen und Therapien der Schweigepflicht.
V. Einwilligung zur Datenverarbeitung (Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Daten)
Eine Weitergabe personenbezogener Daten und die Weitergabe besonderer personenbezogener
Daten gemäß § 3 Absatz 9 BDSG (Angaben zur Gesundheit des Patienten/Anmeldenden) erfolgt ausschließlich zu Abrechnungszwecken an die Kostenträger, soweit dies zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Der Patient/Anmeldende willigt mit seiner Unterschrift in die Erhebung, Nutzung und Weitergabe seiner Daten im vorstehend beschriebenen Umfang ausdrücklich ein.
VI. Ausfall der Veranstaltung
Änderungen im vorgesehenen Zeitplan/Ablaufplan bleiben vorbehalten.
Alle Unterrichtsstunden im Rahmen eines Ausbildungsprogramms gehören zum Ablauf eines Aus- und Weiterbildungskursus und sind regelmäßig zu besuchen.
Versäumte Stunden können nur in Ausnahmefällen und nur nach gesonderter Absprache nachgeholt werden. Falls ein Teilnehmer aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist, wird ein mit dem Teilnehmer abgestimmter Ersatztermin angeboten. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, so verfällt der Anspruch auf Nachholung des Veranstaltungstermins.
VII. Haftung
Wie jede Wissenschaft sind die Schulmedizin und Ganzheitliche Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrungen erweitern die behandlungs- und therapierelevanten Erkenntnisse.
Die Behandlung/Therapie durch die Mitarbeiter der Sanitas beruht auf deren jeweiligem Kenntnisstand. Aufgrund unterschiedlicher Lehrmeinungen zu Behandlungs-/Therapiemethoden wird keine Haftung dafür übernommen, dass jeweils die dem aktuellsten Kenntnisstand entsprechende Behandlung/Therapie vorgenommen wurde. Die Haftung des Sanitas und deren Mitarbeiter für Schäden und Folgeschäden, die dem Patienten aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGB oder durch sein eigenes Verschulden entstehen, ist ausgeschlossen. Für Personenschäden, die durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Sanitas verursacht werden, haftet das Sanitas unbeschränkt. Das Sanitas haftet ebenfalls für sonstige Schäden, die dem Teilneh-mer/Anmeldenden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen des Sanitas entstanden sind. Eine Haftung des Sanitas für leicht fahrlässig hervorgerufene sonstige Schäden durch einen Mitarbeiter oder eines Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
Der Aufenthalt in den Gymnastikräumen und dem Bewegungsbad ist grundsätzlich nur in Gegenwart des Therapeuten oder Trainers (Kursleiters) gestattet. Die Teilnahme an Veranstaltungen aller Art erfolgt auf eigenes Risiko. Dies gilt insbesondere für das Trainieren an den Geräten nach Einweisung und die Umsetzung der Übungen im Kursus.
Die Teilnahme an Präventionsangeboten sowie Onlineseminaren erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Sanitas empfiehlt den Kursteilnehmern, sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder der Therapie auftreten können, zu versichern.
VIII. Urheberrechte
IX. Änderungen der AGB
Im Falle einer Änderung der AGBs wird das Sanitas auf die Änderungen hinweisen und die geänderten AGBs den Vertragspartnern zukommen lassen. Die Zustimmung des Vertragspartners zu den geänderten AGBs gilt als erteilt, wenn dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Das Sanitas wird seine Vertragspartner auf die einzuhaltende Frist und auf die Bedeutung des Verhaltens des Vertragspartners hinweisen.
Wildeshausen, 21. Januar 2025