AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sanitas Wildeshausen GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlichen bzw. elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit der Sanitas Wildeshausen GmbH (im Folgenden auch „Sanitas“ genannt), Mühlendamm 3, 27793 Wildeshausen, die mit der jeweiligen Anmeldung anerkannt werden. Abweichende AGB von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als anerkannt. Mündliche Aussagen sind unverbindlich.
I. Anmeldung und Durchführung von Behandlungen, Kursen und Veranstaltungen
1. Krankengymnastik und medizinische Massagen
Alle durch das Sanitas durchzuführenden Behandlungen erfolgen nach Absprache mit dem Patienten / Anmeldenden. Der Patient / Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung – spätestens jedoch vor Behandlungsbeginn – wahrheitsgemäß Auskünfte über seinen Gesundheitszustand zu erteilen. Der behandelnde Mitarbeiter ist insbesondere auch ungefragt über Schwangerschaften, bestehenden chronischen oder akuten Erkrankungen, Operationen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Osteoporose, Diabetes mellitus, Asthma-Leiden, Allergien, offene Wunden, besondere Medikationen (z.B. Marcumar, Betablocker, Nitrospray) zu unterrichten. Bei Auftreten gesundheitlicher Probleme während der Behandlung wird dies der Patient dem behandelnden Mitarbeiter unverzüglich mitteilen. Der Patient ist verpflichtet, über die Folgen der Behandlung / Therapie Auskunft zu erteilen. Das Sanitas und deren Mitarbeiter behandeln laut ärztlicher Verordnung sowie im Rahmen der Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse bzw. Privaten Krankenversicherungsgesellschaften.
2. Sonstige Veranstaltungen / Kurse
Zum Angebot des Sanitas gehören Anwendungen, die allein dem Wohlbefinden und der Prävention dienen. Es werden weder Diagnosen erstellt noch Symptome behandelt. Diese Angebote stellen mithin keine medizinische Leistung dar und werden auch nicht von Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst. Die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers an derartigen Veranstaltungen oder Kursen (im Folgenden auch „Kursus“ genannt) erfolgt persönlich an der Rezeption oder durch Abgabe des Anmeldeformulars (auch per E-Mail, Post oder Telefax) und verpflichtet den Teilnehmer oder den Anmeldenden zur vollen Zahlung des Kursentgelts. Jede Anmeldung bedarf der Annahme durch das Sanitas; erst die Annahme begründet vertragliche Rechte und Pflichten. Des Weiteren berechtigen erst die vorstehende Annahme und die vollständige Zahlung des Kursentgelts zur Teilnahme an dem angemeldeten Kursus. Die Bestätigung erfolgt persönlich,
fernmündlich oder schriftlich an die in der Anmeldung angegebene Adresse per E-Mail, Post oder Telefax. Es gelten die oben unter 1. genannten Unterrichtungspflichten durch den Teilnehmer. Das Sanitas behält sich auch vor, Patienten / Teilnehmer abzulehnen.
II. Preise, Zahlungsbedingungen
Maßgeblich ist die jeweils aktuell gültige Preisliste, die jeder Anmeldende / Teilnehmer in den Räumlichkeiten oder auf der Homepage des Sanitas einsehen kann. Die jeweils letzte Preisliste verliert mit Erscheinen der neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Die Behandlung im Rahmen von Therapien und medizinischen Massagen (vgl. oben Abschnitt I.1.) erfolgt gegen Bezahlung unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung vor Ort. Ausgenommen hiervon sind Rezepte; diese sind zur ersten Behandlung mitzubringen und verbleiben bis zum Ende der Rezeptfolge bei der Sanitas; Rezeptgebühren werden mit Beginn der Rezeptfolge fällig. Soweit Rezepte nicht mit Krankenkassen unmittelbar abgerechnet werden können, erhält der Patient / Anmeldende das Rezept nach der letzten Behandlung ausgehändigt sowie eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung. Diese ist nach Erhalt binnen der gesetzten Frist fällig und zu überweisen. Die Gebühr für die ausgewählte Veranstaltung oder den Kursus (vgl. oben Abschnitt I.2.) wird vier Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung oder Kursus zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren. Der Anmeldende oder Teilnehmer hat diesbezüglich der Sanitas eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Patient / Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Forderungen der Sanitas aufrechnen.
III. Rücktritt
1. Krankengymnastik und medizinische Massagen
Vereinbarte Termine sowohl für verordnete als auch für freiwillig vereinbarte Therapien sind wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden können, so ist dies durch den Patienten / Anmeldenden spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Sanitas mitzuteilen. Anderenfalls kann die Sanitas dem Patienten / Anmeldenden die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen. Wird die Behandlungsdauer nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen der Krankenkassen bzw. nach den Vorgaben der Versicherung dadurch unterschritten, dass der Patient / Anmeldende nicht rechtzeitig zu seinem Termin erschienen ist, kann die Abrechnung über die Krankenkassen bzw. Versicherungen nicht erfolgen. In diesem Fall stellt die Sanitas dem Patienten / Anmeldenden den Behandlungstermin privat in Rechnung. Die Höhe der Kosten entspricht dem jeweils gültigen Preis für die vereinbarte Therapie. Die jeweils gültigen Preise können der Preisliste gemäß Abschnitt II. entnommen werden. An Wochenenden, Feiertagen oder au-
ßerhalb der Öffnungszeiten steht ein Anrufbeantworter zum Rücktritt zur Verfügung.
2. Sonstige Veranstaltungen und Kurse
Die Anmeldung von Veranstaltungen und Kursen, die keine Krankengymnastik oder medizinische Massagen
beinhalten, kann binnen einer Frist von 4 Wochen vor dem Beginn des Kursus schriftlich widerrufen
werden. Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Kursgebühr fällig. Eine Nichtteilnahme am
Kursus oder ein vorzeitiges Abbrechen des Kursus durch den Teilnehmer befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.
IV. Teilnehmerdaten und Entbindungvon der Schweigepflicht
Der Anmeldende / Teilnehmer ist verpflichtet, jede Änderung vertrags- und veranstaltungsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) der Sanitas unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Sanitas dadurch entstehen, dass der Anmeldende / Teilnehmer die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Anmeldende / Teilnehmer zu tragen. Der Patient erklärt sich bereit, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem behandelnden Therapeuten, soweit dies für eine optimale Behandlung erforderlich ist, zu entbinden. Im Übrigen unterliegen sämtliche Behandlungen und Therapien der Schweigepflicht.
V. Einwilligung zur Datenverarbeitung (Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Daten)
Die Sanitas erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Anmeldenden / Teilnehmers ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Die personenbezogenen Daten werden von der Sanitas für folgende Zwecke genutzt:
- Die Kommunikation mit dem Teilnehmer / Anmeldenden bzgl. vereinbarter Termine, insbesondere für die Vereinbarung von Terminen, die Erinnerung an vereinbarte Termine und Terminänderungen,
- Hinweise und Einladungen zu Veranstaltungen und besonderen Therapieangeboten und
- zu Abrechnungszwecken, insbesondere den Versand von Rechnungen per E-Mail.
VI. Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder auf Grund von Erkrankungen des Kursleiters oder sonstiger unvorhersehbarer Gründe, insbesondere durch Fälle höherer Gewalt, in vollem Umfang ausfallen, werden die Teilnehmer informiert und bekommen das gezahlte Kursentgelt in voller Höhe erstattet. Bei mehrtätigen Veranstaltungen erfolgt die Rückzahlung des Kursentgelts entsprechend dem ausgefallenen Umfang der Veranstaltung. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Änderungen im vorgesehenen Zeitplan / Ablaufplan bleiben vorbehalten. Alle Unterrichtsstunden im Rahmen eines Ausbildungsprogramms gehören zum Ablauf eines Aus- und Weiterbildungskursus und sind regelmäßig zu besuchen. Versäumte Stunden können nur in Ausnahmefällen und nur nach gesonderter Absprache nachgeholt werden. Falls ein Teilnehmer aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist, wird ein mit dem Teilnehmer abgestimmter Ersatztermin angeboten. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, so verfällt der Anspruch auf Nachholung des Veranstaltungstermins.
VII. Haftung
Sämtliche Inhalte dieser Seiten sind ausschließlich informativ und sollen nicht als Ersatz für eine ärztliche Diagnose und Behandlung dienen. Wie jede Wissenschaft sind die Schulmedizin und Ganzheitliche Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrungen erweitern die behandlungs- und therapierelevanten Erkenntnisse. Die Behandlung / Therapie durch die Mitarbeiter der Sanitas beruht auf deren jeweiligem Kenntnisstand. Aufgrund unterschiedlicher Lehrmeinungen zu Behandlungs- / Therapiemethoden wird keine Haftung dafür übernommen, dass jeweils die dem aktuellsten Kenntnisstand entsprechende Behandlung / Therapie vorgenommen wurde. Die Haftung des Sanitas und deren Mitarbeiter für Schäden und Folgeschäden, die dem Patienten aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGB oder durch sein eigenes Verschulden entstehen, ist ausgeschlossen. Für Personenschäden, die durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Sanitas verursacht werden, haftet das Sanitas unbeschränkt. Das Sanitas haftet ebenfalls für sonstige Schäden, die dem Teilnehmer / Anmeldenden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen des Sanitas entstanden sind. Eine Haftung des Sanitas für leicht fahrlässig hervorgerufene sonstige Schäden durch einen Mitarbeiter oder eines Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Aufenthalt in den Gymnastikräumen und dem Bewegungsbad ist grundsätzlich nur in Gegenwart des Therapeuten oder Trainers (Kursleiters) gestattet. Die Teilnahme an Veranstaltungen aller Art erfolgt auf eigenes Risiko. Dies gilt insbesondere für das Trainieren an den Geräten nach Einweisung und
die Umsetzung der Übungen im Kursus. Die Teilnahme an Präventionsangeboten sowie Onlineseminaren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sanitas empfiehlt den Kursteilnehmern, sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder der Therapie auftreten können, zu versichern.
VIII. Urheberrechte
Es ist nicht gestattet, Bild- und Videomitschnitte, Tonaufnahmen oder sonstige zur Vervielfältigung geeignete Medien in Bezug auf die Veranstaltung anzufertigen. Mit Ausnahme des öffentlich zugänglichen Werbematerials dürfen Veröffentlichungen, Vervielfältigungen oder Weiterleitung der im Rahmen der Kurse zur Verfügung gestellten Unterlagen der ausdrücklichen Zustimmung durch das Therapiezentrum.
IX. Änderungen der AGB
Das Sanitas behält sich Änderungen der AGB, die aufgrund von Veränderungen in der Gesetzeslage, in der Rechtsprechung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich werden, vor. Im Falle einer Änderung der AGBs wird das Sanitas auf die Änderungen hinweisen und die geänderten AGBs den Vertragspartnern zukommen lassen. Die Zustimmung des Vertragspartners zu den geänderten AGBs gilt als erteilt, wenn dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Das Sanitas wird seine Vertragspartner auf die einzuhaltende Frist und auf die Bedeutung des Verhaltens des Vertragspartners hinweisen.
Wildeshausen, 15. Februar 2021