Häufig gestellte Fragen

Wissenswertes rund um die Physiotherapie und die Praxis.

Rezept / Heilmittelverordnung

Mehr dazu

Termin / Terminvereinbarung

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Angebot

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Rezept / Heilmittelverordnung

Gültigkeit
Eine Heilmittelverordnung muss i.d.R. innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und ist je nach Behandlungsmenge 3 Monate (6er Rezept) oder 6 Monate (10er Rezept) gültig

Unterbrechungsfrist
Die Unterbrechungszeit zwischen 2 Terminen beträgt max. 28 Tage.

Verordnung
Die Verordnung sollte am ersten Behandlungstermin vorliegen. Vor jeder Behandlung muss der Termin unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Heilmittelverordnung vor der 1. Behandlung benötigen. Liegt die Verordnung bis zum 2. Termin nicht vor, weisen wir darauf hin, dass wir die bereits in Anspruch genommenen Behandlungen privat in Rechnung stellen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Physiotherapie:

KG                   Krankengymnastik (auch + Wärme oder Eis)

KG AT             Krankengymnastik Atemtherapie

KG Gang         Krankengymnastik Gangschule

KG BWB          Krankengymnastik Bewegungsbad (Einzel oder Gruppe)

KMT                Klassische Massage Therapie

KGG                Krankengymnastik am Gerät

MT                  Manuelle Therapie

MLD/LY          Manuelle Lymphdrainage

KGZNS           Krankengymnastik Zentrales Nervensystem

CMD               Cranio Mandibuläre Dysfunktion

HB                   Hausbesuch Physiotherapie

MFB                Motorisch funktionelle Behandlung

SPB                 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

PFB                 Psychisch-funktionelle Behandlung

HB                   Hausbesuch Ergotherapie

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Rezepte auf Vollständigkeit zu überprüfen und Ihnen ggf. zur Änderung wieder auszuhändigen.

Ja, dies ist nach absolvieren der 26 Trainingseinheit um bis zu weitere 26 Trainingseinheiten möglich. Ihr Therapeut wird sich vor Ablauf Ihrer Verordnung mit einem entsprechenden Formular an Sie wenden.

Ja, bevor wir Ihre Reha-Sport oder Funktionstraining Verordnung annehmen können, müssen Sie diese von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Ist Ihre Verordnung genehmigt, führen wir mit Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch durch, um Risikofaktoren auszuschließen und die passende Gruppe für Sie zu finden. 

Ja, wir bieten unsere Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistung an. Außerdem können unsere Heilpraktiker für Physiotherapie auch eigenständig diagnostizieren und gesundheitsfördernde Maßnahmen verordnen.

Die Blankoverordnung gilt für einen Zeitraum von 16 Wochen ab dem Ausstellungsdatum. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit eine auf Sie speziell abgestimmt Therapie zu erhalten. Der Therapeut bestimmt dabei die Behandlungsart, die Therapiefrequenz, die Anzahl der Behandlungseinheiten und über ergänzende Heilmittel. Dieser Behandlungsplan wird mit Ihnen abgestimmt, innerhalb der 16 Wochen sind Anpassungen möglich.


Zuzahlung

Da es dem Leistungserbringendem obliegt über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungstermine zu entscheiden, kann die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung variieren. Die Höhe der Zuzahlung kann sicher erst nach Beendigung der Verordnung bestimmt werden. Zu Beginn der Behandlung können wir Ihnen einen ungefähren Rahmen nennen, in dem sich der zu zahlender Betrag befindet.

Termin / Terminvereinbarung

Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder persönlich am Empfang. Darüber hinaus können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Selbstverständlich sind wir auch über unsere Social Media-Kanäle (Facebook und Instagram) für Sie erreichbar!

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Termine direkt vor Ort an der Rezeption, telefonisch, per E-Mail oder per Online Terminanfrage zu vereinbaren.

Unsere Behandlungszeiten richten sich je nach Verordnung nach den im Bundesrahmenvertrag festgelegten Behandlungszeiten. Laut Bundesrahmenvertrag beinhaltet die Behandlungszeit das Umziehen, die Behandlung, die Dokumentation sowie das Verfassen eines Therapieberichtes.

Bitte kommen Sie frühzeitig vor Behandlungsbeginn, um Ihre Zuzahlung zu begleichen, Ihren Befreiungsausweis vorzulegen, unseren Aufnahmebogen auszufüllen und ggf. weitere Termine zu vereinbaren.

Bitte bringen Sie ein Handtuch mit.

Wir empfehlen das Tragen von Sportbekleidung, in der Sie sich gut bewegen können. Umkleidekabinen stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Im ersten Termin führt Ihr/e Therapeut:in eine ausführliche Anamnese mit Ihnen durch, welche als Grundlage für den Behandlungsplan genutzt wird.

Angebot

Ganz nach unserem Motto „Therapie der kurzen Wege“ bieten wir Ihnen in unseren Räumlichkeiten eine große Auswahl an physio- und ergotherapeutischen Maßnahmen an. Außerdem verfügen wir über ein Therapiebecken (für Einzel- und Gruppenbäder), einen Kursraum und eine Gerätetrainingsfläche. Hier können Sie neben Präventionskursen und Funktionstraining sowie Reha-Sport, auch eine T-Rena-Nachsorge in Anspruch nehmen.

Alles rund um unsere Angebote finden Sie auf unserer Website im Internet.

Der zentrale Unterschied zwischen Reha-Sport und Funktionstraining liegt neben der Dauer in der Durchführung von Trainingsformen. So setzt man im Reha-Sport auf Mittel des Sports und beim Funktionstraining auf Mittel der Physio- und Ergotherapie, um gezielt körperliche Strukturen zu behandeln (Quelle: www.rehasport-information.de). Wir bieten Ihnen das Funktionstraining sowohl im Wasser als auch im Kursraum an. Der Reha-Sport findet ausschließlich als Trockengymnastik statt.

Ja, selbstverständlich führen wir Heilmittelbehandlungen auch vor Ort bei Ihnen zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen durch.

Ja, unsere Heilpraktikerin für Psychotherapie unterstützt Sie in Ihrer Traumaverarbeitung. Unterstützen können wir Sie mit Somatic Experiencing (SE®), Achtsamkeitstraining und Soma Embodiment® (in Ausbildung).

Kosten / Zuzahlung

Ja, die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,- € pauschal je Verordnung, zuzüglich 10% des Rezeptwertes. Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Serie fällig und kann in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, sind wir dazu verpflichtet, eine Zuzahlungsaufforderung zu stellen.

Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Die Befreiungskarte ist, falls vorhanden, am ersten Behandlungstermin vorzulegen. (Die gesetzliche Grundlage für diese Änderungen bildet der §32 des SGB V.)

Ja. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte bis 24 Stunden vor Ihrem Termin ab. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht fristgerecht abgesagte Termine in Rechnung stellen, sofern wir Ihren Termin nicht anderweitig vergeben können.

Ja, selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg, Ihre persönlichen Gesundheitsziele zu erreichen oder Informationen rund um Ihre Verordnung zu erhalten.

Bewerbung

Über unser Karriereportal, per Post oder telefonisch unter 0441 / 70514-0. Gerne nehmen wir auch Ihre Bewerbungsunterlagen am Empfang entgegen und lernen Sie direkt persönlich kennen!